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Kein Täter werden Hotline Bundesweit

Datenschutz-Ordnung

(Vorstandsbeschluss mit Wirkung vom 01.01.2013)

Am 20.02.2013 beschloss der Vorstand, bestehend aus – Angelika Lang (erste Vorsitzende),

  • Cornelia Schöllkopf (stv. Vorsitzende),
  • Christiane Weiblen-Graffius (Beisitzerin) und
  • Pedro Holzhey (Beisitzer) wie folgt:

Datenschutz-Ordnung für den SET-FREE e.V., gültig ab 01.01.2013:

1. Die Mitgliederzahl des SET-FREE e.V. liegt zum 01.01.2013 bei 15 Personen. Insofern wurde geprüft und ist hiermit festgelegt, dass kein eigener Datenschutzbeauftragter benötigt wird. Organisation und Überwachung des Datenschutzes ist deshalb Aufgabe der Geschäftsführung.

2. Die zentrale Speicherung und Pflege der Vereinsdaten ist im Auftrag der Geschäfts- führung Aufgabe der Kassenführung, ebenso die Bedienung und Pflege der entsprechenden Vereins-Software.

3. Der Zugriff auf Mitgliederdaten ist auf fünf Funktionsträger(innen) wie folgt begrenzt (Namen mit Stand 01.01.2013):

3.1.  Erste/r Vorsitzende/r
3.2.  Stv. Vorsitzende/r
3.3.  Kassenführung
3.4.  Sekretariat/Geschäftsstelle
3.5.  Geschäftsführung

Angelika Lang
Cornelia Schöllkopf Christiane Weiblen-Graffius Angela Meier
Pedro Holzhey

4. Mitgliederdaten sowie die Daten der Vereinsmitarbeiter(innen) sind bei den o.g. Personen Nr. 3.1-3.5 stets passwortgeschützt zu speichern.

5. Die unter Nr. 3 aufgeführten Personen sind schriftlich zum Datenschutz zu verpflichten. Für die Verpflichtung bei Personalwechsel sorgt die Geschäftsführung, die auch die unterzeichneten Original-Verpflichtungserklärungen verwahrt.

6. Neue, zu ändernde oder zu löschende Daten werden von allen Funktionsträgern zu- nächst an die Geschäftsführung gemeldet. Diese leitet sie nach entsprechender Prüfung zur Verarbeitung an die Personen unter 3.1, 3.3 und 3.4 weiter.

7. Auf die zentrale Datenhaltung bei der Kassenführung soll diese alsbald die Möglichkeit zum Online-Zugriff für alle unter Nr. 3 aufgeführten Funktionsträger(innen) einrichten. Der Zugriff wird jedoch erst freigegeben, wenn die Kassenführung die technischen Voraussetzungen dafür geschaffen hat und wenn durch die Geschäftsführung die ver- schiedenen Lese-, Schreib- und Löschberechtigungen festgelegt worden sind.

Zustimmung zum o.g. Beschluss und Feststellung der Richtigkeit, München 20.02.2013:

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